Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

bemedical UG (haftungsbeschränkt)
Heimdallstraße 20, 51107 Köln
Stand: 28.01.2025

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") der bemedical UG (haftungsbeschränkt) ("bemedical" oder "wir/uns") treten mit Wirkung zum 28.01.2025 in Kraft und ersetzen alle bis dahin gültigen AGB. Unsere Lieferungen, Leistungen und sonstigen vertraglichen Geschäftsbeziehungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Sie gelten neben allen zukünftigen Geschäftsbeziehungen auch für alle laufenden Geschäftsbeziehungen nach Maßgabe der Ziffer 2.3.

1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber privaten Endverbrauchern ("Kunden") als auch gegenüber Unternehmen ("Partner").

2. Vertragsgegenstand

2.1 Vertragsgegenstand ist die Lieferung von Pflegehilfsmitteln ("Pflegeboxen") zur ambulanten Pflege gegenüber Kunden oder der Einkauf von Serviceleistungen bei Partnern, die bemedical bei der Beratung von Kunden zu den Lieferverträgen von Pflegehilfsmitteln unterstützen.

2.2 Alle Angaben zu den Pflegehilfsmitteln und Preisen vor Vertragsschluss sind freibleibend und unverbindlich. Produktabbildungen müssen nicht immer mit dem Aussehen der gelieferten Produkte übereinstimmen. Insbesondere kann es nach Sortimentserneuerungen der von bemedical unabhängigen Hersteller zu Veränderungen im Aussehen von Produkten kommen. Mängelansprüche bestehen insoweit nicht, als die Veränderungen der Produkte für den Kunden in Hinblick auf ihren Zweck und Nutzen zumutbar sind.

2.3 Notwendig werdende, dem Kunden bzw. dem Partner zumutbare Änderungen des Inhalts der zwischen bemedical und dem Kunden bzw. dem Partner bestehenden Verträge, einschließlich dieser AGB, werden dem Kunden bzw. dem Partner mit einer Vorlaufzeit von mindestens sechs (6) Wochen schriftlich oder in Textform (per E-Mail oder Fax) angezeigt. Solche Änderungen können insbesondere aufgrund einer Änderung im Sortiment der Hersteller, einer Produktumstellung bei bemedical oder aufgrund einer Gesetzesänderung notwendig werden. bemedical wird den Kunden bzw. den Partner über den Grund der notwendig werdenden Vertragsänderung informieren. Widerspricht der Kunde oder der Partner nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Erhalt der geänderten Vertragsbedingungen gegenüber bemedical schriftlich oder in Textform (per E-Mail oder Fax), gelten die Änderungen als genehmigt.

2.4 Die bestellten und gelieferten Pflegehilfsmittel sind nur für den persönlichen Gebrauch des Kunden im Rahmen der ambulanten Pflege bestimmt. Der gewerbliche Weiterverkauf an Dritte ist nicht gestattet.

2.5 Der Vertrag mit einem Partner hat die Beratung und Aufklärung von Kunden über den Inhalt der Pflegeboxen sowie eine etwaige Kostentragung nach Maßgabe der Ziffer 3.2 zum Gegenstand.

3. Vertragsabschluss

3.1 Ein Liefervertrag zwischen bemedical und dem Kunden wird wie folgt geschlossen: 3.1.1 Der Kunde stellt bemedical bei Abgabe seines Angebots auf Abschluss eines Liefervertrages wahrheitsgemäße Informationen über seine persönliche Versorgungssituation mit Hilfsmitteln (Name, Anschrift, Versichertennummer, mindestens Pflegegrad 1 etc.) zur Verfügung ("Persönliche Informationen"). Etwaige Änderungen im Versicherungsstatus bzw. der Pflegegradeinstufung sowie sonstige Änderungen der "Persönlichen Informationen" hat der Kunde bemedical innerhalb von zwei Wochen nach der Änderung schriftlich mitzuteilen. Im Fall einer nicht rechtzeitigen oder unterlassenen Mitteilung ist der Kunde gegenüber bemedical zum Schadensersatz verpflichtet, wenn und soweit die Pflegekasse aufgrund der nicht gemeldeten Veränderungen bemedical nicht sämtliche Kosten für die gelieferten medizinischen Pflegehilfsmittel erstattet.

3.1.2 Der Kunde kann das Angebot persönlich abgeben oder einen Dritten mit der Bestellung in seinem Namen beauftragen. Die Bevollmächtigung des Dritten ist im Auftragsdokument oder durch separate Vollmacht nachzuweisen.

3.1.3 Der Kunde gibt ein Angebot ab, das von bemedical angenommen wird. Einen Anspruch auf Annahme des Vertrages durch bemedical hat der Kunde nicht. Der Kunde hat folgende Möglichkeiten, ein Angebot abzugeben:

  • Am Telefon: Der Kunde gibt seine Bestellung im Rahmen eines Telefongesprächs mit bemedical ab, wobei er den Inhalt seiner Bestellung so detailliert wie möglich unter Berücksichtigung seiner Bedarfssituation festlegt. bemedical berät den Kunden bei Bedarf, wenn dieser nicht bereits von einem Partner umfassend beraten wurde. bemedical stellt dem Kunden eine Zusammenfassung seiner Bestellung per E-Mail zur Verfügung.

  • Auf der Webseite: Der Kunde kann auf der Webseite "bemedical.de" durch Ausfüllen des dort abrufbaren Bestellformulars ein Angebot auf Bestellung einer Pflegebox abgeben. Durch die Bestätigung des Buttons "Jetzt bestellen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.

  • Durch Zusendung einer Kostenübernahmeerklärung: Die Zusendung der Bewilligung der gesetzlichen Pflegekasse des Kunden auf Übernahme der Kosten der medizinisch notwendigen Pflegehilfsmittel an bemedical (Kopie oder Original) stellt ein verbindliches Angebot auf Lieferung der in der Bewilligung spezifizierten Pflegehilfsmittel dar.

  • Schriftlich per E-Mail, Post oder Fax: Der Kunde kann sein Angebot formlos per E-Mail, Post oder Fax an bemedical richten. Das Angebot sollte die Persönlichen Informationen des Kunden enthalten.

3.1.4 Unsere Internetpräsenz als solche, insbesondere die Darstellung der Pflegeboxen und einzelner Pflegeprodukte auf bemedical.de, stellt kein bindendes Angebot von Seiten bemedical dar.

3.1.5 bemedical nimmt das Angebot des Kunden an, indem wir dem Kunden eine Versandbestätigung oder ein separates Schreiben über die Annahme per E-Mail oder per Post zusenden, oder die bestellte Pflegebox dem Kunden ohne weitere Bestätigung zusenden.

3.2 Die gesetzlich versicherten Kunden werden von einem Partner oder bemedical im Rahmen des Bestellprozesses umfassend darüber informiert, dass die Pflegekasse die Kosten nur für diejenigen Pflegehilfsmittel und in dem finanziellen Umfang übernimmt, für die die Pflegekassen eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben hat.

3.3 Die zu liefernden Mengen richten sich nach dem in der Kostenübernahmeerklärung angegebenen oder in der Bestellung angegebenen Umfang der Pflegehilfsmittel. Mengen, die der Kunde über den Bedarf hinaus bestellt, sowie etwaige Sonderwünsche, hat der Kunde selbst zu bezahlen.

3.4 Der Vertrag mit einem Partner kommt durch Unterzeichnung eines Vertragsmusters zwischen bemedical und dem Partner zustande.

4. Vertragslaufzeit und Kündigung

4.1 Verträge können mit fester Laufzeit, unbefristet oder auf Abruf geschlossen werden. Bei unbefristeten Verträgen beträgt die Kündigungsfrist vier (4) Wochen zum Monatsende.

4.2 Verträge mit fester Laufzeit enden nach Ablauf der festen Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

4.3 Bemerkung: Eine automatische Vertragsbeendigung erfolgt, wenn die Pflegekasse die Kostenübernahme ablehnt oder zurücknimmt.

5. Widerrufsrecht

5.1 Kunden haben das Recht, ohne Angabe von Gründen den mit bemedical abgeschlossenen Liefervertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter die Pflegebox oder die letzte Teillieferung in Besitz genommen hat.

5.2 Weitere Details sind in der Widerrufsbelehrung enthalten, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.