Kostenlose Pflegebox im Wert von bis zu 42 € / Monat*
Monatliche Lieferung der Pflegebox direkt zu Ihnen nach Hause
Gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel für alle Pflegestufen
Die Kosten für die individuelle Pflegebox übernimmt Ihre Pflegekasse
Zugelassener Versorger für Pflegehilfsmittel
Präqualifiziert gemäß § 126 SGB V
Vertragspartner aller deutschen Krankenkassen
Ihre Vorteile:
Einfach & Schnell
In nur wenigen Minuten können Sie die Pflegebox online bei uns beantragen. Wir kümmern uns um den Rest - für Sie alles kostenlos.
Kostenlos
Die Pflegebox wird vollständig von den Pflegekassen übernommen - bis zu einem Betrag von 42 Euro/Monat.
Individuell
Gestalten Sie den Inhalt der Pflegebox je nach Bedarf ganz individuell.
Flexibel
Sie können jederzeit den Inhalt und die Lieferintervalle Ihrer Pflegebox anpassen.

Individuelle Pflegebox in 3 Schritten erhalten
1. Gewünschte Produkte auswählen
Stellen Sie Ihre Box individuell nach Ihrem Bedarf zusammen.
2. Ihre Daten eingeben und bestellen
Hinterlegen Sie die nötigen Lieferdaten, Versicherungsdaten und Ihre Unterschrift.
3. Pflegebox geliefert bekommen
Wir liefern Ihre Pflegebox im gewünschten Intervall, kostenlos an Sie.
FAQ
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Alle Personen die folgende 3 Kriterien erfüllen:
Anerkannter Pflegegrad zwischen 1 und 5.
Pflege wird überwiegend privat erbracht.
Bedarf an Pflegehilfsmitteln.
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Über das Online-Formular können sie den Antrag stellen.
Hier werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geführt. Nach Auswahl Ihrer Pflegebox, werden wir uns um die Abwicklung und die Abrechnung mit der Pflegekasse kümmern.
Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit den Antrag auszudrucken und uns per E-Mail oder per Post zukommen zu lassen.
Den Antrag zum Download finden Sie hier, oder im Downloadbereich. -
Ja!
Unter allen aufgeführten Produkten haben Sie die freie Auswahl. So können Sie die Produkte speziell für Ihre Pflege abstimmen.
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Ja!
Hierzu einfach ein kurzer Anruf oder eine E-Mail an uns und wir ändern den Inhalt Ihrer Pflegebox entsprechend ab.
Klicken Sie Hier für eine Direkte Nachicht an uns.
Voraussichtlich ab Januar 2025 gibt es dann auch die Möglichkeit, sich in sein “Kunden-Konto” einzuloggen, um unter anderem auch dort die Änderungen vorzunehmen.
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Ja!
Sie können die Lieferung pausieren wenn Sie z.B. noch Materialien aus den letzten Lieferungen haben oder aktuell kein Bedarf mehr vorhanden ist.
Sie Können aber auch die Lieferintervalle anpassen. Z.B. können Sie bestimmen, dass Sie eine Lieferung jeweils nur jeden zweiten Monat benötigen.
Hierzu einfach eine kurze Mail an uns oder ein Anruf und wir stellen die Lieferintervalle für Sie ein. -
Es entstehen für Sie keine Kosten für den Versand!
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Ja!
Hierfür senden Sie uns einfach den Antrag zu. Sie erhalten im Nachgang Ihre Pflegebox und wie gewohnt eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Pflegeversicherung einreichen können. Die Kostenerstattung ist bitte zuvor bei Ihrer zuständigen Pflegeversicherung zu erfragen.
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Bis wir die Genehmigung der Pflegekasse erhalten, i.d.R. innerhalb von 2-4 Wochen. Danach erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben per Post. Ab jetzt erhalten Sie Ihre Pflegehilfsmittel im gewünschten Intervall.

Diese Produkte können Sie für Ihre Box auswählen
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Nitril oder Fingerlinge
100 Stk.
Erhältlich in den Größen S, M, L oder XL
Besonders reißfest und sicher
Für den Einmalgebrauch gedacht
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Für Hände oder Flächen
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Flüssig oder als Gel
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FFP2, OP-Masken, Erwachsene- oder Kinidergrößen
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100 Stk.
Aus einer Lage Zellstoff und PE-Folie
Frei von Latex
Verhindert Durchdringen von Nässe auf Kleidung
Mit gestanzten Bändern zur Fixierung um den Hals und umlegbarer Auffangtasche
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25 Stück
4-seitig geschlossen
Geruchsbindende Wirkstoffe
Optimal für Einmalgebrauch
Zur Abdeckung und zum Schutz von Matratzen, Liegen und Stühlen bei Inkontinenz
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Bis zu vier Stück im Jahr kostenfrei – keine Zuzahlung! Einfach bei der Online-Beantragung im zweiten Schritt zusätzlich zu Ihrer Pflegebox bestellen.
Hinweise & Fußnoten:
*Die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch erfolgt unter der Voraussetzung eines entsprechenden Bedarfs und der Notwendigkeit im Einzelfall. Die Beurteilung des individuellen Bedarfs und der Notwendigkeit erfolgt durch die Pflegekasse gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Ein Anspruch besteht nur, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
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