Verhinderungspflege
Antrag auf Verhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige sich Urlaub nehmen, erkrankt oder anderweitig verhindert sind, können sie sich über die sogenannte Verhinderungspflege bei der Ausübung der häuslichen Pflege stundenweise, tageweise oder wochenweise vertreten lassen.
Die stundenweise Verhinderungspflege kann z.B. für Freizeitaktivitäten, notwendige Behördengänge oder auch für Sportkurse in Anspruch genommen werden.
Doch Insbesondere bei längerer Krankheit oder auch Urlaub ist die Tageweise oder wochenweise Verhinderungspflege sehr wichtig.
Da die Gründe sehr unterschiedlich sein können, ist auch die Art der Verhinderungspflege sehr unterschiedlich. So übernimmt die Ersatzpflegeperson bei längerer Abwesenheit der Hauptpflegeperson z.B. auch die Grundpflege. Bei kurzer Vertretung hingegen kann es sich auch eher um eine allgemeine Betreuung oder auch die Unterstützung im Haushalt handeln.
Daher können Sie auch über die Verhinderungspflege eine stundenweise Betreuung finanzieren.

Was sind die Voraussetzungen für den Antrag auf Verhinderungspflege?
Die pflegebedürftige Person muss…
mindestens Pflegegrad 2 besitzen und
seit mindestens 6 Monaten häuslich gepflegt werden. (Dieser Punkt entfällt ab 01.07.2025)